Hilfe bei der Kapazitätsreduzierung
durch eine Transferagentur
- Bei Bedarf richten wir eine Transferagentur ein und beraten, vermitteln und betreuen die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten während der Kündigungsfrist.
- Ziel ist es, im Rahmen der Förderung nach § 110 die Vermittlungschancen zu verbessern und den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu verhindern (z. B. Profiling, Planung künftiger Berufsweg, Bewerbungstraining, Akquisition und Vermittlung offener Stellen).
- Vorteile einer Transferagentur:
- Umstrukturierungsprozesse lassen sich zügig und zeitlich flexibel umsetzen.
- Sie sind relativ kostengünstig und dadurch mit vergleichsweise geringem Budget realisierbar.
- Transfermaßnahmen sind auch als „Vorlauf“ zu einer Transfergesellschaft möglich.
- Die Vermittlungschancen der Betroffenen werden verbessert, dadurch kann Arbeitslosigkeit verhindert werden.
